Als zentrales Planungsinstrument des Naturschutzes hat die Landschaftsplanung die Aufgabe, naturschutzfachliche Grundlagen, Ziele und Maßnahmen auf verschiedenen Planungsebenen konzeptionell oder verbindlich darzustellen und zu entwickeln. Aufgrund unterschiedlichster und wachsender Nutzungsansprüche an den Raum und der besonderen Anforderungen an vorsorgeorientierte Konzepte im Zuge des Klimawandels kommt den Instrumenten der Landschaftsplanung vor allem für die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Raum- und Fachplanungen eine besondere Bedeutung zu.
Wir erarbeiten für Sie zukunftsorientierte Fachbeiträge auf Kreis- oder Gemeindeebene, entwickeln aus Zielvorgaben Pflege- und Entwicklungskonzepte und begleiten Sie durch Unterschutzstellung, Genehmigung und Ausführung.