Der Kreis Herford beabsichtigt die bestehenden, aus den 1990er Jahren stammenden Landschaftspläne als flächendeckenden Gesamtplan neuaufzustellen. Die in Nordrhein-Westfalen auf Kreisebene zu erstellenden Landschaftspläne sind eine zentrale Handlungsgrundlage der Unteren Naturschutzbehörden sowie die einzige hoheitliche Planung der Kreise. Der Geltungsbereich beschränkt sich dabei auf den baulichen Außenbereich. Im Landschaftsplan werden Entwicklungsziele formuliert und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft festgesetzt. Die Landschaftsplanung bewegt sich im Kreis Herford in einem Spannungsfeld zwischen den Zielen des Naturschutzes, der starken Zersiedelung der Landschaft sowie den Nutzungsansprüchen anderer Landnutzer. Aktuelle Handlungsfelder des Naturschutzes ergeben sich z.B. aus dem Biotopverbund , den Anforderungen an den Feldvogelschutz oder die Mehrung von Waldflächen. Herausragend für den Kreis Herford ist darüber hinaus das weit verzweigte Bach- und Siektalsystem. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess unter Einbezug verschiedener Akteure wie den Kommunen, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Biologischen Station und den Naturschutzverbänden soll bis Anfang 2022 der Vorentwurf des Landschaftsplans für den Kreis Herford aufgestellt sein.