NSG-Ausweisung Georgsdorfer Moor, Landkreis Grafschaft Bentheim

Das „Dalumer-Wietmarscher Moor“ und das „Georgsdorfer Moor“ wurden 2001 als EU-Vogelschutzgebiet in die Gebietskulisse Natura 2000 aufgenommen. Für den überwiegenden Teil des Georgsdorfer Moors steht eine nationale Schutzgebietsausweisung noch aus. Zuständige Behörde ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim.
Das Georgsdorfer Moor wird derzeit in großen Teilen durch industrielle Abtorfung geprägt. Für die Abtorfung liegen rechtskräftige Genehmigungen vor, welche in der Folgenutzung im Wesentlichen Landwirtschaft vorsehen. Teilflächen wurden durch die staatliche Moorverwaltung erworben, erste Flächen sind bereits gepoldert und wieder vernässt worden. Der überwiegende Teil der Flächen befindet sich jedoch in Privatbesitz.
Die bisherigen Leistungen umfassen die Erarbeitung der Planungsgrundlagen für den zukünftigen Pflege- und Entwicklungsplan – u. a. wurde eine Nutzungskartierung durchgeführt, die Eigentumsverhältnisse und der Stand der Abtorfungsgenehmigungen recherchiert. Die Erfassung der faunistischen, floristischen und hydrologischen Grundlagendaten wurde durch externe Gutachter durchgeführt.
Das Verfahren zur Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet (NSG) wird durch unser Büro begleitet. Ein Abgrenzungsvorschlag des NSG und ein Verordnungsentwurf wurden erarbeitet.