Errichtung einer Windenergieanlage in Lemgo, Kreis Lippe

Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer 800 kW Windenergieanlage (WEA) mit einer Nabenhöhe von 73,25 m und einem Rotordurchmesser von 52 m (Gesamthöhe von 99,8 m) im baulichen Außenbereich wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) sowie ein Artenschutzbeitrag (ASB) erstellt. Hierfür wurden u.a. die Kartierung der Artengruppen Vögel und Fledermäuse in Auftrag gegeben.
Die mit der Errichtung der WEA verbundenen Eingriffe von Natur und Landschaft wurden in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan bilanziert. Zur Bewertung der Eingriffe in das Landschaftsbild wurde das Verfahren des aktuellen Windenergie-Erlasses NRW angewendet. Artenschutzrechtliche Konflikte lassen sich durch Vermeidungsmaßnahmen ausschließen.