Genehmigungsplanung für Windenergieanlagen im Landkreis Osnabrück

Im Jahr 2013 erfolgte die Teilfortschreibung des sachlichen Teilbereichs Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 des Landkreises Osnabrück. Die Teilfortschreibung stellt 33 Vorranggebiete Windenergienutzung dar.

Im Auftrag der PEG Landvolk Energie GmbH wurden durch unser Büro in Zusammenarbeit mit den Büros Bio-Consult und Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung (Osnabrück) faunistische Untersuchungen für alle dargestellten Vorrangflächen durchgeführt. Ziel war es, mit Blick auf die Genehmigungsplanung, mögliche artenschutzrechtliche Konflikte genauer beurteilen zu können.

Aufbauend auf diesen Untersuchungen erfolgte in den Jahren zwischen 2013 und 2020 durch unser Büro die Bearbeitung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge zu insgesamt 16 der genannten Vorranggebiete. Dies umfasst Nr. 01 „Herberger Feld“, Nr. 04 „Wohld“, Nr. 07 „Ohrtermersch“, Nr. 09 „Haneberg“, Nr. 10 „Haff“, Nr.13 „Swatte Poele“, Nr. 14 „Große Drehle“ Nr. 16 „Settrup“, Nr. 17 „Welper Ort“, Nr. 18 Südlich Hörsten“, Nr. 22 „Wittefeld“, Nr. 26 „Bühner Bach“, Nr. 38 „Brockhausen“, Nr. 44 „Sellberg-Utdrift“, Nr. 45 „Herberger Zuschlag“, Nr. 49 „Fürstenauer Mühlenbach“

Unsere Leistungen umfassen dabei Umweltverträglichkeitsprüfungen, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Landschaftspflegerische Begleitpläne. In einigen Fällen kommt zudem die Begleitung der Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne hinzu sowie die Umweltbaubegleitung im Rahmen der späteren Umsetzung.