Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Teilaufstellung der Regionalpläne, Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein stellt neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie auf. Damit soll die Windenergie-Flächenplanung im Land neu ausgerichtet werden. Zentrales Anliegen der Landesregierung ist eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung. Unser Büro unterstützt die Landesplanung dabei organisatorisch und inhaltlich bei der sachlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) und der Teilaufstellung der Regionalpläne (RP) in Schleswig-Holstein zum Sachthema Windenergie. Auftragsbestandteile sind die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, die Vorauswahl der Vorrangflächen und die Erarbeitung der Umweltberichte zum LEP-Entwurf einschließlich der Regionalplanentwürfe. In den Planentwürfen sind 354 Vorranggebiete für die Windenergienutzung vorgesehen. Sie umfassen rund 2 % der Landesfläche. Ein weiterer Arbeitsschritt ist die Anhörung und ggf. Anpassung des LEP-Entwurfes und der RP-Entwürfe an die Ergebnisse der Anhörungsverfahren. Kommt es zu einer Änderung der Planung, ist ein zweiter und ggf. auch ein dritter Beteiligungsschritt erforderlich. Unter Einbeziehung der Anregungen und Bedenken sind dann auch die Umweltberichte fortzuschreiben. Die Projektbearbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Landesplanung als Arbeitsgemeinschaft mit Bosch & Partner GmbH sowie Trüper, Gondesen & Partner.