Umweltprüfung zur 2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen

Am 2. Juni 2023 erfolgte der Beschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Überarbeitung des bis dahin gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens. Gegenstand der 2. Änderung ist vor allem eine möglichst schnelle Umsetzung des im Jahr 2022 auf Bundesebene beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), mit dem Ziel weitere Flächen für die Windenergienutzung in NRW zu sichern. Zusätzlich wird die Flächenkulisse für Freiflächen-Solaranlagen (Freiflächen-Photovoltaik oder Solarthermie) erweitert.

Der LEP NRW ist das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Er dient dazu, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, die auf der Landesebene bereits auftretenden Flächenschutz- und Flächennutzungskonflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Gemeinsam mit FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG hat unser Büro die dazu erforderlichen Unterlagen erarbeitet und das Verfahren begleitet.