Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Gewerbegebiet Harting“, Rahden, Kreis Minden-Lübbecke

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Gewerbegebiet Harting“ wurde im östlichen Stadtgebiet von Rahden die Erweiterung eines Gewerbe- und Industriestandorts planungsrechtlich vorbereitet. Zuvor erfolgte die Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold. Zielsetzung ist eine betriebsbezogene Projektentwicklung zur Standortsicherung der örtlich ansässigen Firma HARTING KGaA auf ca. 20 ha Fläche.
Für die genannten Planverfahren hat unser Büro eine Umweltstudie erarbeitet sowie auf Ebene der Bauleitplanung die Ergebnisse der Umweltprüfung und der Artenschutzprüfung im Sinne des BauGB in einem Umweltbericht dokumentiert. Neben der Bilanzierung von vorhabenbedingt entstehenden Eingriffen in Natur und Landschaft wurden u. a. Festsetzungsvorschläge für konfliktmindernde Maßnahmen, funktionserhaltende Maßnahmen im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes und ein Kompensationsmaßnahmenkonzept erarbeitet. Bei diesem lag der Fokus auf der Gewässerrenaturierung und ökologischen Aufwertung der ortsnahen Fließgewässer Kleine Aue und Eselsflöte im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).