Korridor B - Vorhaben Nr. 48: Heide West - Polsum und Vorhaben Nr. 49: Wilhelmshaven - Hamm

Mit der Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) vom Januar 2021 hat der Gesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der HGÜ-Verbindung im sogenannten „Korridor B“ bestätigt. Der Korridor B zielt auf eine deutliche Entlastung im Übertragungsnetz in der Nord-Süd-Achse zwischen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.

Mit dieser Zielsetzung sind im BBPlG zwei Neubaumaßnahmen eingestellt:
– Nr. 48 Heide West – Polsum
– Nr. 49 Wilhelmshaven – Hamm.

In der Gesetzesbegründung zum BBPlG heißt es zudem, dass beide Vorhaben so weit wie möglich als paralleles Erdkabel auf einer gemeinsamen Stammstrecke geführt werden sollen.

Als federführendes Büro erarbeiten wir in einer ARGE die Unterlagen für den Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG).

Zu den maßgeblichen Arbeitsschritten gehören:
– Aufstellen eines Zielsystems
– Strukturierung des Untersuchungsraumes
– Entwicklung von Trassenkorridoren (TK)
– Trassenkorridoranalyse
– Trassenkorridorvergleich

Der Netzausbau steht unter einem hohen Zeitdruck. Zur Bewältigung der anstehenden Planungsaufgabe bedarf es daher einer möglichst effizienten, kosten- und zeitsparenden Herangehensweise. Damit verbinden wir auch den Einsatz neuer Methoden und Technologien wie z. B. teilautomatisierter (GIS-gestützten) Prozesse bei den zuvor genannten Arbeitsschritten.