Die in Nordrhein-Westfalen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zu erstellenden Landschaftspläne sind eine zentrale Handlungsgrundlage der Unteren Naturschutzbehörden sowie die einzige hoheitliche Planung der Kreise. Der Geltungsbereich beschränkt sich dabei auf den baulichen Außenbereich. Im Landschaftsplan werden Entwicklungsziele formuliert und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft als Satzung festgesetzt.
Die Landschaftsplanung bewegt sich im Kreis Herford in einem Spannungsfeld zwischen den Zielen des Naturschutzes, der starken Zersiedelung der Landschaft sowie den Nutzungsansprüchen anderer Landnutzer. Aktuelle Handlungsfelder des Naturschutzes ergeben sich z.B. aus dem Biotopverbund, den Anforderungen an den Feldvogelschutz oder der Mehrung von Waldflächen. Herausragend für das Plangebiet ist darüber hinaus das weit verzweigte Bach- und Siektalsystem.
Der Kreis Herford beabsichtigt die bestehenden, aus den 1990er Jahren stammenden Landschaftspläne als flächendeckenden Gesamtplan neuaufzustellen. Die Bearbeitung erfolgt dabei durch unser Büro. Dazu zählen darüber hinaus die intensive Vorbereitung und Begleitung des breit angelegten Beteiligungsprozesses, welcher die verschiedenen Akteure wie Kommunen, Land- und Forstwirtschaft sowie Biologischen Station und Naturschutzverbände einbezieht.