Auf der planerischen Ebene hat sich die Vorgehensweise zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorschriften weitestgehend verfestigt. Defizite bestehen im Wesentlichen im Vollzug der Auflagen und Vorgaben aus der Planfeststellung bzw. einer geordneten Integration in den Bauablauf und das Baugeschehen. Darüber hinaus können sich im straßenbaulichen Betrieb weitere artenschutzrechtlich relevante Sachverhalte ergeben. Mit dem Forschungsvorhaben werden die relevanten Handlungsfelder ermittelt und aufgearbeitet.