Umweltprüfung zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL

Im September 2015 fasste der Regionalrat den Beschluss zur Neuaufstellung des „Regionalplan OWL“ für den Planungsraum der Bezirksregierung Detmold. Die Neuaufstellung des Regionalplans erforderte die Durchführung einer Umweltprüfung, welche unser Büro in Zusammenarbeit mit dem Büro Bosch & Partner GmbH bearbeitet hat. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter erfasst und bewertet. Auftragsgegenstand waren darüber hinaus die erforderlichen Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen, eine Prüfung artenschutzrechtlicher Belange auf regionalplanerischer Ebene sowie die Mitwirkung beim Beteiligungsverfahren.

Der Regionalplan OWL legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung in textlicher und zeichnerischer Form fest. Sein Geltungsbereich umfasst die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld. Den Planungshorizont für den neuen Regionalplan bildet das Jahr 2042.

Der Feststellungsbeschluss für den Regionalplan OWL wurde durch den Regionalrat Detmold am 31. Januar 2024 gefasst. Am 16. April 2024 folgte die entsprechende Bekanntmachung durch die Landesplanungsbehörde und damit die Wirksamkeit im Planungsraum.

Titelfoto: Bezirksregierung Detmold © 2024