Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) muss der Landkreis Grafschaft Bentheim Teile seines Landschaftsrahmenplans (LRP) aktualisieren. Gemäß dem Entwurf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) in Niedersachsen muss dieser zukünftig auch Regelungen zum Schutz kohlenstoffreicher Böden und zum Erhalt der biologischen Vielfalt beinhalten. Grundlage für eine flächenscharfe Abgrenzung der entsprechenden Gebiete ist der Landschaftsrahmenplan. Der aktuell gültige LRP des Kreises Grafschaft Bentheim beinhaltet keine Aussagen zum Biotopverbund und zur Torferhaltung. Auf Basis eigens erarbeiteter naturschutzfachlicher Konzepte und Methoden wurden daher fachlich qualifizierte Vorschläge zur Abgrenzung der Gebietskategorien „Vorranggebiete Biotopverbund“ sowie „Vorranggebiete Torferhaltung“ neu erarbeitet und dargestellt. Zur Erarbeitung der Flächenkulisse dieser Gebietskategorien standen keine aktuellen und flächendeckenden Daten aus der Biotopkartierung zur Verfügung. Die Abgrenzungsvorschläge wurden deshalb konzeptionell auf Basis der verfügbaren Datenlage erarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Abteilung Natur und Landschaft des Kreises teils durch Ortsbegehungen überprüft. Die Gebietskategorien „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ sowie die „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls überprüft und ggf. anhand naturschutzfachlicher Kriterien überarbeitet und angepasst.